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Seit Oktober 2007 ist eine Verordnung für das Kanufahren auf der Eder gültig

Das Regierungspräsidium Kassel hat eine neue Verordnung zur Änderung der Auenschutzgebiete (Auenverbund Eder) erlassen. Ein Arbeitskreis Naturschutz und Kanusport auf der Eder hat die Verhandlungen begleitet. Kanuvermieter, Angler, Naturschützer, Gemeinden, Anlieger usw. haben dort zu einem guten Konsens gefunden. Alle hoffen so, dass die Eder noch lange „das Juwel“ der Flüsse Hessens bleibt.

Die wichtigsten Änderungen:
Kanufahren ist auf der Eder ab 1. Mai bis 14. Oktober erlaubt, in der übrigen Zeit gilt mit wenigen Ausnahmen für örtliche Kanuvereine ein generelles Befahrensverbot.

Kanufahren ist auf der Eder nicht mehr oberhalb des Edersees erlaubt (mit wenigen Ausnahmen für örtliche Kanuvereine).

Die maximale Bootsgröße beträgt 6 m Länge und 1 m Breite.

KanufahrerInnen dürfen sich nur von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf dem Wasser befinden.

Private Nutzer können mit ihren eigenen Booten Kanu fahren. Wer sich Boote leihen möchte, kann dieses nur bei den ortsansässigen wenigen Kanuvermietern mit Lizenz tun (von denen wir übrigens der Größte sind). Damit soll die Übernutzung des Flusses vermieden werden.

Allerdings müssen die an der Eder lizensierten Kanuvermieter ihre Boote immer auch an der Stelle übergeben, an der sie ins Wasser gelassen werden.

Auf der Eder dürfen die Kanuvermieter zwischen Affoldern und Grifte die Bootskontingente (je nach Zeit und Strecke unterschiedlich) nicht überschreiten, d.h. die Zahl der Mietboote ist begrenzt.

Bootsvermieter müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. (Die Kriterien des Gütesiegels von Viabono und der Bundesvereinigung Kanutouristik gehen über diese Qualitätsanforderungen hinaus.)